
Externer Brandschutzbeauftragter
Gemäß den Vorgaben der DGUV, des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) sowie der Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) kann die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten für Ihr Unternehmen verpflichtend sein. Wir prüfen für Sie, ob eine gesetzliche Pflicht besteht und stellen Ihnen bei Bedarf einen qualifizierten Brandschutzbeauftragten zur Seite.
Kontaktieren Sie uns jetzt für eine unverbindliche Erstberatung. Wir helfen Ihnen, rechtssicher und effizient aufgestellt zu sein.
Ihre Vorteile
Sofort verfügbar & einsatzbereit
Keine langwierige Einarbeitung. Wir übernehmen direkt und professionell.
Professionelle Kommunikation mit Behörden & Versicherern
Sie habenmit uns einen erfahrenen Partner an Ihrer Seite, der Ihre Interessen kompetent vertritt.
Keine Bindung von Personalressourcen
Sie müssen keine Mitarbeiter schulen oder langfristig freistellen, das spart Zeit, Geld und Organisationsaufwand.
Entlastung der Führungsebene
Ein klar definierter Ansprechpartner übernimmt Verantwortung. Sie können sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren.
Neutral und unabhängig
Wir arbeiten objektiv, frei von internen Interessenkonflikten. Ideal zur Bewertung und Optimierung vorhandener Maßnahmen.
Erfahrung aus zahlreichen Projekten
Profitieren Sie von fundiertem Praxiswissen aus Industrie, Verwaltung, Handel und Sonderbauten. Kein reines Theoriewissen.
Kalkulierbare Kosten statt Lohnnebenkosten
Sie zahlen nur für die tatsächlich erbrachte Leistung. Ganz ohne Urlaubsansprüche, Krankheitstage oder Weiterbildungskosten.
Flexibel anpassbar
Ob regelmäßige Betreuung, einmalige Beratung oder Unterstützung im Projekt. Der Leistungsumfang richtet sich ganz nach Ihrem Bedarf.
Rechtssicherheit ohne Aufwand
Sie erfüllen alle gesetzlichen Anforderungen gemäß Arbeitsstättenverordnung, Bauordnungen und DGUV. Zuverlässig und haftungssicher, ohne internes Risiko.