Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Ingenieurbüro Philip Juppien
Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Angebote, Dienstleistungen und Lieferungen des Ingenieurbüros Philip Juppien, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
Sie gelten gegenüber natürlichen und juristischen Personen sowie gegenüber öffentlichen Auftraggebern, unabhängig davon, ob der Vertrag mündlich, schriftlich oder in elektronischer Form geschlossen wurde. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Leistungen
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung oder dem individuell geschlossenen Vertrag.
Das Ingenieurbüro Philip Juppien erbringt seine Leistungen auf Grundlage des aktuellen Stands der Technik, mit der gebotenen Sorgfalt und unter Beachtung aller geltenden gesetzlichen und behördlichen Vorschriften. Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung beider Parteien. Die Ausführung der Leistungen erfolgt, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, nach eigenem fachlichem Ermessen unter Berücksichtigung der betrieblichen Erfordernisse und zeitlichen Verfügbarkeit. Teilleistungen sind zulässig, soweit sie für den Auftraggeber zumutbar sind und der vollständige Leistungsumfang dadurch nicht beeinträchtigt wird.
Vertragsschluss
Ein Vertrag zwischen dem Ingenieurbüro Philip Juppien und dem Auftraggeber kommt zustande durch:
schriftliche oder elektronische Annahme eines Angebots,
eine schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung,
oder durch tatsächliche Inanspruchnahme der angebotenen Leistungen.
Angebote des Ingenieurbüros sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Die Annahme eines Angebots durch den Auftraggeber gilt zugleich als Zustimmung zu den jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Erfolgt die Beauftragung mündlich oder fernmündlich, kann das Ingenieurbüro eine schriftliche Bestätigung verlangen. Ein Widerrufsrecht besteht nur, sofern gesetzlich vorgesehen – insbesondere bei Verbraucherverträgen im Sinne des § 13 BGB.
Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Es gelten die im Angebot oder der Auftragsbestätigung genannten Preise.
Die Abrechnung erfolgt in zwei Teilbeträgen:
50 % des vereinbarten Gesamtbetrags bei Auftragserteilung,
50 % nach vollständiger Erbringung der Leistung.
Beide Teilrechnungen sind jeweils innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Maßgeblich ist der Eingang der Zahlung auf dem in der Rechnung angegebenen Geschäftskonto. Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist das Ingenieurbüro berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) sowie etwaige Mahnkosten geltend zu machen. Das Ingenieurbüro Philip Juppien behält sich das Recht vor, Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung bereits fälliger Beträge auszusetzen oder zurückzuhalten. Ein Zurückbehaltungsrecht oder die Aufrechnung mit Gegenforderungen steht dem Auftraggeber nur zu, wenn diese rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle zur Durchführung der beauftragten Leistungen erforderlichen Informationen, Unterlagen, Genehmigungen, Zugänge sowie sonstige notwendige Voraussetzungen vollständig, korrekt und rechtzeitig bereitzustellen. Insbesondere ist sicherzustellen, dass etwaige Objektbegehungen, Drohnenflüge oder andere vor Ort durchzuführende Tätigkeiten ohne Verzögerung oder Behinderung durchgeführt werden können. Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nach, so verlängern sich etwaige Fristen zur Leistungserbringung entsprechend. Entsteht durch eine unterlassene oder verspätete Mitwirkung ein Mehraufwand, so ist das Ingenieurbüro Philip Juppien berechtigt, diesen gesondert in Rechnung zu stellen. Sollte der vereinbarte Termin aufgrund mangelnder Mitwirkung nicht wahrgenommen werden können, so kann die ursprünglich vereinbarte Vergütung dennoch ganz oder anteilig in Rechnung gestellt werden, sofern das Ingenieurbüro den Ausfall nicht zu vertreten hat. Kann ein vereinbarter Termin aufgrund fehlender Vorbereitung, unvollständiger Unterlagen oder mangelnder Zugänglichkeit beim Kunden nicht wie geplant durchgeführt werden, gilt die Leistung dennoch als erbracht. Die vereinbarte Vergütung wird in diesem Fall vollumfänglich in Rechnung gestellt.
Leistungszeit / Termine
Die vereinbarten Termine zur Leistungserbringung sind, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet, unverbindlich. Verbindliche Ausführungsfristen oder Fertigstellungstermine bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Die Einhaltung von Fristen und Terminen setzt voraus, dass alle zur Durchführung erforderlichen Mitwirkungspflichten des Auftraggebers rechtzeitig, vollständig und ordnungsgemäß erfüllt wurden. Kommt es infolge von Umständen, die außerhalb des Einflussbereichs des Ingenieurbüros liegen (z. B. höhere Gewalt, behördliche Anordnungen, unvorhersehbare Ereignisse oder fehlende Mitwirkung des Auftraggebers), zu Verzögerungen, verlängern sich die Ausführungsfristen angemessen. Das Ingenieurbüro ist in solchen Fällen berechtigt, bereits festgelegte Termine zu verschieben. Ansprüche auf Schadensersatz wegen Verzögerung bestehen nur, soweit dem Ingenieurbüro Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Teilleistungen zu unterschiedlichen Zeitpunkten sind zulässig, sofern diese für den Auftraggeber zumutbar sind und der Vertragszweck nicht gefährdet wird.
Stornierung / Terminabsagen
Eine Stornierung beauftragter Leistungen durch den Auftraggeber ist grundsätzlich möglich, bedarf jedoch der schriftlichen Form. Bei einer Stornierung bis zu 14 Kalendertage vor dem vereinbarten Ausführungstermin entstehen keine Kosten. Erfolgt die Stornierung später oder wird ein Termin ohne rechtzeitige Absage nicht wahrgenommen, behält sich das Ingenieurbüro Philip Juppien das Recht vor, bis zu 50 % des vereinbarten Honorars in Rechnung zu stellen, sofern der Ausfall nicht durch das Ingenieurbüro zu vertreten ist. Bereits angefallene Aufwendungen und Vorleistungen (z. B. Planungszeiten, Anfahrtskosten, gebuchte Technik oder externe Dienstleister) werden unabhängig vom Stornierungszeitpunkt in vollem Umfang berechnet. Wird ein Termin aus wichtigem Grund durch das Ingenieurbüro verschoben, erfolgt die Abstimmung eines neuen Termins in Absprache mit dem Auftraggeber. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen Terminverschiebung besteht nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.
Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB zu.
Mit der ausdrücklichen Zustimmung des Verbrauchers kann die Ausführung der Dienstleistung auch vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen werden. In diesem Fall kann das Widerrufsrecht unter Umständen vorzeitig erlöschen (§ 356 Abs. 4 BGB).
Haftung
Das Ingenieurbüro Philip Juppien haftet für Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit besteht eine Haftung nur:
für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten), jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Eine weitergehende Haftung, insbesondere für mittelbare Schäden, indirekte Schäden, entgangenen Gewinn, Produktionsausfall oder Datenverlust, ist ausgeschlossen, sofern nicht gesetzlich zwingend gehaftet wird (z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz). Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Angestellten, Erfüllungsgehilfen und sonstigen Beauftragten des Ingenieurbüros. Die fachliche Bewertung erfolgt auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Normen, Vorschriften und anerkannten Regeln der Technik. Eine Haftung für die spätere Veränderung von Rechts- oder Normenlagen ist ausgeschlossen.
Urheberrecht / Nutzungsrechte
Alle durch das Ingenieurbüro Philip Juppien erstellten Unterlagen, Konzepte, Pläne, Zeichnungen, Gutachten, Fotografien, Drohnenaufnahmen sowie sonstige Arbeitsergebnisse unterliegen dem Urheberrecht. Der Auftraggeber erhält, sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde, ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur zweckgebundenen Verwendung im Rahmen des jeweiligen Projekts. Eine Weitergabe an Dritte, Veröffentlichung oder Vervielfältigung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Ingenieurbüros. Die Bearbeitung, Umgestaltung oder anderweitige Veränderung der bereitgestellten Inhalte ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung zulässig. Das Ingenieurbüro behält sich das Recht vor, Arbeitsergebnisse, unter Wahrung berechtigter Interessen des Auftraggebers, zu Dokumentations- und Referenzzwecken zu verwenden, sofern keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde. Eine vollständige Übertragung der Nutzungsrechte bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und kann mit zusätzlichen Kosten verbunden sein.
Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten des Auftraggebers erfolgt ausschließlich im Einklang mit den geltenden Datenschutzvorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Personenbezogene Daten werden nur erhoben, gespeichert und verarbeitet, soweit dies zur Erfüllung vertraglicher Pflichten, zur Kommunikation mit dem Auftraggeber oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich ist. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, wenn und soweit dies zur Vertragsdurchführung notwendig ist (z. B. bei der Zusammenarbeit mit Subunternehmern oder Dienstleistern), eine gesetzliche Verpflichtung besteht oder der Auftraggeber ausdrücklich eingewilligt hat. Der Auftraggeber hat jederzeit das Recht auf Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten, deren Herkunft und Empfänger sowie den Zweck der Speicherung. Ebenso besteht ein Recht auf Berichtigung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch oder Löschung, soweit dem keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung finden sich in der Datenschutzerklärung auf der Website des Ingenieurbüros unter: https://www.ib-pj.de/datenschutzerklaerung
Geheimhaltung / Vertraulichkeit
Das Ingenieurbüro Philip Juppien verpflichtet sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Informationen, Unterlagen und Kenntnisse, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder ihrer Natur nach als vertraulich anzusehen sind, streng vertraulich zu behandeln und Dritten nicht ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Auftraggebers zugänglich zu machen. Dies gilt insbesondere für technische, wirtschaftliche, betriebsinterne und planerische Informationen sowie personenbezogene Daten, behördliche Dokumente oder sicherheitsrelevante Angaben. Die Geheimhaltungspflicht gilt auch über die Dauer des Vertragsverhältnisses hinaus.
Von der Verpflichtung zur Vertraulichkeit ausgenommen sind Informationen, die
zum Zeitpunkt der Weitergabe bereits öffentlich bekannt oder allgemein zugänglich waren,
ohne Verstoß gegen diese Vereinbarung öffentlich bekannt oder allgemein zugänglich werden,
aufgrund gesetzlicher Vorschriften, behördlicher Anordnungen oder gerichtlicher Entscheidungen offengelegt werden müssen.
Der Auftraggeber verpflichtet sich im Gegenzug, sämtliche als vertraulich gekennzeichneten oder erkennbar sensiblen Inhalte und Unterlagen des Ingenieurbüros ebenfalls vertraulich zu behandeln.
Zusammenarbeit mit Behörden und Subunternehmern
Das Ingenieurbüro Philip Juppien ist berechtigt, zur Erfüllung der beauftragten Leistungen qualifizierte Subunternehmer oder Erfüllungsgehilfen einzusetzen, sofern dem keine berechtigten Interessen des Auftraggebers entgegenstehen. In solchen Fällen bleibt das Ingenieurbüro gegenüber dem Auftraggeber alleiniger Vertragspartner und verantwortlich für die ordnungsgemäße Leistungserbringung. Dabei arbeitet das Ingenieurbüro ausschließlich mit sorgfältig ausgewählten, qualifizierten und, soweit erforderlich, zertifizierten Partnerunternehmen oder Fachfirmen zusammen, die den geltenden fachlichen und rechtlichen Anforderungen entsprechen. Soweit für die Auftragsdurchführung behördliche Genehmigungen, Anzeigen oder Abstimmungen erforderlich sind, unterstützt das Ingenieurbüro den Auftraggeber im Rahmen der beauftragten Leistungen bei der Kommunikation mit den zuständigen Behörden. Die Verantwortung für die fristgerechte Einholung notwendiger Genehmigungen, Bescheide oder Zustimmungen liegt, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, beim Auftraggeber. Das Ingenieurbüro übernimmt keine Haftung für Verzögerungen oder Einschränkungen, die durch behördliche Vorgaben, Antragsverfahren oder ausbleibende Rückmeldungen öffentlicher Stellen entstehen, sofern diese nicht vom Ingenieurbüro zu vertreten sind.
Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung tritt die gesetzliche Regelung. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Ingenieurbüros Philip Juppien.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.